Caroline Stanski
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Nach einer langen Krankheitsphase zurück in den Job – das ist nicht immer einfach. Genau hier setzt das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) an. Doch was steckt dahinter? Musst du an einem BEM-Gespräch teilnehmen? Welche Vorteile, aber auch Nachteile kann das Verfahren haben? In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen, damit du deine Rechte kennst und gut vorbereitet bist.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement wurde am 1. Mai 2004 eingeführt und zielt darauf ab, dich nach einer längeren Krankheit wieder in den Arbeitsalltag zu integrieren. Es ist per Sozialgesetzbuch § 167 Abs. 2 SGB IX geregelt und gilt für alle Arbeitnehmer*innen, die innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig waren – egal, ob am Stück oder verteilt.
Die offizielle Beschreibung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) lautet:
Zweck des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, den Ursachen von Arbeitsunfähigkeitszeiten einer oder eines Beschäftigten nachzugehen und nach Möglichkeiten zu suchen, künftig Arbeitsunfähigkeitszeiten zu vermeiden oder zumindest zu verringern.
Zusammengefasst sind die Ziele des BEM also:
Das Verfahren ist eine Kooperation zwischen dir, deinem Arbeitgeber und weiteren möglichen Beteiligten wie dem Betriebsrat, dem Werks- oder Betriebsarzt oder der Schwerbehindertenvertretung.
Von zentraler Bedeutung ist folgendes Merkmal, wie beispielsweise in der Dienstvereinbarung der TU Dresden formuliert:
Damit überträgt der Gesetzgeber einen Teil der Verantwortung für die Gesundheit der Beschäftigten im Sinne von Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation auf die Dienststelle.
Mit anderen Worten: Du sollst eine möglichst strukturierte, zielführende Unterstützung für deine Rückkehr erhalten und für diesen Prozess nicht alleinverantwortlich sein.
Bevor es an die Details zum BEM geht, zunächst der Hinweis auf eine wichtige Unterscheidung. In seinen Grundzügen erinnert das BEM nämlich teils stark an die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell – folglich werden die beiden Vorgänge gerne miteinander verwechselt oder synonym verwendet. Die Gemeinsamkeit ist schließlich: Beide Modelle zielen auf die Rückkehr zur Arbeit nach längerer Krankheitsphase ab.
Die Unterschiede liegen jedoch im Zeitpunkt und der Art der Wiedereingliederung sowie in der Dauer:
Und: Die stufenweise Wiedereingliederung und das BEM schließen sich nicht unbedingt gegenseitig aus. Bist du zum Zeitpunkt des BEM noch arbeitsunfähig, kann das Hamburger Modell ins Spiel kommen, um deinen Wiedereinstieg zu ermöglichen. Das BEM ist somit das übergeordnete Verfahren, während das Hamburger Modell eine konkrete Maßnahme ist, die im Rahmen des BEM erfolgen kann (aber nicht muss).
Das BEM-Gespräch ist keine Pflicht – zumindest einseitig. Dein Arbeitgeber muss dir das BEM anbieten, aber du bist nicht verpflichtet, daran teilzunehmen. Allerdings kann es für dich durchaus sinnvoll sein; schließlich geht es um deine Rückkehr zur Arbeit, und diese soll logischerweise unter den besten Bedingungen stattfinden.
Das BEM-Gespräch wird angeboten, sobald du innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen krankheitsbedingt ausgefallen bist. Dabei zählt nicht nur eine zusammenhängende Krankheit, sondern auch mehrere kurze Krankheitszeiten, die sich summieren. Ob Bandscheibenvorfall, Knochenbruch, Migräne oder Sommergrippe, spielt letztendlich also keine Rolle.
Neben dir und deinem Arbeitgeber können weitere Personen teilnehmen, etwa:
Du kannst selbst entscheiden, wer dich im Gespräch unterstützen soll. Die ideale Wahl hängt von individuellen Faktoren ab, nicht zuletzt vom Vertrauensverhältnis, das zwischen dir und der beisitzenden Person herrscht.
Damit du gut vorbereitet in das BEM-Gespräch gehst, solltest du im Vorfeld folgende Tipps beherzigen:
Üblicherweise findet das Gespräch unter folgenden Rahmenbedingungen statt:
Änderungen und Anpassungen sind anschließend weiterhin möglich, falls diese erfolgsversprechend für alle Beteiligten klingen. Entscheidend ist, dass du dabei nicht übergangen werden kannst, wie im nächsten Absatz erläutert.
Neben der bereits erwähnten Freiwilligkeit (für dich) gibt es weitere Rechte, die du kennen solltest:
Grundsätzlich gilt: Ja, eine krankheitsbedingte Kündigung ist trotz BEM möglich, gestaltet sich jedoch schwieriger. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) fordert, dass dein Arbeitgeber vor einer Kündigung prüft, ob eine Weiterbeschäftigung mit angemessenen Anpassungen möglich ist. Falls ein BEM angeboten, aber von dir abgelehnt wurde, kann das als Argument für eine Kündigung genutzt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Ablehnung automatisch zur Kündigung führt – jeder Fall wird individuell geprüft.
Abschließend zusammengefasst hier die Vor- und Nachteile des BEM für dich als Arbeitnehmer*in:
Vorteile:
Nachteile:
Unterstützt deine Job-Rückkehr
Anpassungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz
Erhalt der Arbeitsfähigkeit
Mögliche Vermeidung von krankheitsbedingter Kündigung
Kein automatischer / garantierter Schutz vor Kündigung
Offenlegung deiner gesundheitlichen Situation
Gespräch kann ohne positive Folgen bleiben
Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement kann dir helfen, nach einer längeren Krankheit wieder gesund in den Job zurückzukehren. Es ist freiwillig, aber gut durchdacht oft eine Chance für langfristige Beschäftigung. Wichtig ist, dass du deine Rechte kennst und gut vorbereitet in das Gespräch gehst. Wenn das BEM richtig umgesetzt wird, profitieren am Ende beide Seiten: Du als Arbeitnehmer*in und dein Arbeitgeber.
Im Rahmen dieses Verfahrens kannst du das BEM als Möglichkeit nutzen, deinen Arbeitsplatz und deine Arbeitsbedingungen aktiv mitzugestalten – es geht schließlich um deine Gesundheit und deine berufliche Zukunft.
Das BEM hilft Arbeitnehmer*innen nach längeren Krankheitsphasen von insgesamt mehr als sechs Wochen, wieder gesund in den Job zurückzukehren. Es dient dazu, Lösungen zu finden, um Arbeitsbedingungen anzupassen, erneute Fehlzeiten zu vermeiden und die Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu sichern.
Im BEM-Gespräch wird analysiert, warum es zu Fehlzeiten kam und welche Maßnahmen helfen können, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Es können Faktoren wie Änderungen der Arbeitszeit, Anpassungen des Arbeitsplatzes oder andere unterstützende Maßnahmen besprochen werden.
Das hängt von deiner individuellen Situation ab, denn verpflichtet bist du dazu nicht. Grundsätzlich bietet das BEM Chancen, um Arbeitsbedingungen zu verbessern und eine Kündigung zu vermeiden. Allerdings solltest du dich gut vorbereiten und deine Rechte kennen – dann bietet dir das Gespräch eine wertvolle Gelegenheit, die Zukunft deiner Karriere positiv zu beeinflussen.
Wichtig ist, dass das Verfahren freiwillig ist und deine Gesundheitsdaten geschützt bleiben. Außerdem solltest du darauf achten, dass besprochene Maßnahmen dokumentiert werden und deine Wünsche und Bedürfnisse in die Planung einfließen.
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