Sanitäterin mit Funkgerät auf dem Beifahrersitz im Einsatzfahrzeug, neben ihr der Fahrer, beide in Arbeitskleidung.
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Das Wichtigste in KürzeDefinitionÜbliche BranchenRechte und PflichtenWichtige TippsFazitFAQs

Immer auf Abruf und trotzdem frei? Klingt widersprüchlich, oder? Rufbereitschaft ist für viele Arbeitnehmer*innen Teil des Jobs — aber was genau bedeutet das? In welchen Branchen wird Rufbereitschaft verlangt, welche Rechte hast du und was ist der Unterschied zum Bereitschaftsdienst? Hier bekommst du alle wichtigen Infos rund ums Thema, damit du genau weißt, worauf du dich einlässt.

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Das Wichtigste in Kürze

Wie ist Rufbereitschaft definiert?

Rufbereitschaft bedeutet, dass du dich außerhalb deiner regulären Arbeitszeit an einem frei gewählten Ort aufhalten kannst, aber jederzeit erreichbar sein musst, falls dein Arbeitgeber dich kurzfristig zur Arbeit ruft. Wichtig: So lange du nicht tatsächlich arbeitest, gilt die Rufbereitschaft nicht als reguläre Arbeitszeit.

Typische Merkmale von Rufbereitschaft:

Zu beachten: Der Arbeitgeber kann bestimmte Vorgaben machen, beispielsweise, dass du innerhalb von 30 Minuten am Arbeitsplatz sein musst. Ist diese Zeitspanne sehr kurz, kann das die Freizeit erheblich einschränken — und dann könnte juristisch Bereitschaftsdienst vorliegen. Letzteren wollen wir deswegen im Folgenden ebenfalls erläutern, da die Abgrenzung wichtig ist.

Rufbereitschaft vs. Bereitschaftsdienst: Wo liegt der Unterschied?

Klingt ähnlich, ist es aber nicht: Beim Bereitschaftsdienst musst du dich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten, um unmittelbar in Aktion treten zu können, sobald es nötig ist. Diese Zeit wird voll als Arbeitszeit gewertet, auch wenn nichts passiert. Ganz typische Berufsfelder dafür sind Rettungsdienste, Feuerwehr und Polizei.

Gleichzeitig gibt es in diesen Berufen auch Rufbereitschaft: Zum Beispiel nachts, sodass vor Ort (etwa im Krankenhaus) nur eine Grundbesetzung anwesend ist, um während die Kolleg*innen auf Rufbereitschaft zur Unterstützung eilen können, falls ein ungeplanter höherer Bedarf entsteht.

Zusammengefasst:

Passend dazu hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil am 9. März 2021 (C-344-19 und C-580-19) erneut bestätigt: Je eingeschränkter die Freizeit durch Vorgaben des Arbeitgebers ist, desto eher handelt es sich um Arbeitszeit im rechtlichen Sinne.

Das bedeutet: Wenn du oft und kurzfristig reagieren musst und dich kaum noch frei bewegen kannst, solltest du prüfen lassen, ob deine Rufbereitschaft nicht eigentlich schon Bereitschaftsdienst ist — mit Anspruch auf volle Vergütung.

Frau mit sitzt mit Headset vor dem Laptop am Schreibtisch, lachend.
Immer bereit: In Rufbereitschaft können deine Dienste jederzeit angefordert werden.

In welchen Branchen ist Rufbereitschaft üblich?

Rufbereitschaft spielt vor allem in Branchen eine Rolle, in denen Notfälle auftreten können oder aus anderen Gründen schnelle Reaktionen erforderlich sind.

Beispiele:

Praktisches Beispiel: Eine Pflegekraft in der ambulanten Pflege kann am Wochenende Rufbereitschaft haben, für den Fall, dass ein Patient dringend Hilfe benötigt. Ebenso kann ein Techniker im Energienetz rund um die Uhr abrufbereit sein, falls eine Versorgungsstörung eintritt. Passiert jedoch nichts, können diese Arbeitskräfte ihre Zeit wie normale Freizeit nutzen, lediglich mit den genannten Einschränkungen.

Rufbereitschaft? Diese Rechte und Pflichten hast du

Aufgrund ihrer speziellen Charakteristik muss die Rufbereitschaft arbeitsrechtlich eindeutig geklärt sein.

Wichtig: Arbeitgeber dürfen Rufbereitschaft nicht einseitig anordnen. Gibt es keine Vereinbarung dazu, musst du sie nicht leisten.

Wie wird die Vergütung bei Rufbereitschaft geregelt?

Die Vergütung von Rufbereitschaft ist ein wichtiger Punkt. Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gibt es klare Regelungen:

Beispiel: Eine IT-Administratorin bekommt für eine 12-stündige Rufbereitschaft am Samstag eine Pauschale von 30 Euro. Kommt es zu einem Notfall, wird die Arbeitszeit zusätzlich bezahlt, in der Regel per Zeitlohn-Berechnung.

Manche Betriebe bieten zusätzliche Anreize wie einen Bonus, Freizeitausgleich oder die Zahlung höherer Stundensätze bei kurzfristigen Einsätzen. Dies hängt stets vom Tarif- oder Arbeitsvertrag ab und ist individuell regelbar.

Sonderfall: Rufbereitschaft und Arbeitsunfähigkeit

Falls du während einer geplanten Rufbereitschaft krank wirst, musst du dies deinem Arbeitgeber sofort melden. Grundsätzlich entfällt die Verpflichtung zur Rufbereitschaft dann, da du arbeitsunfähig bist. Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast du in der Regel auch dann noch.

Wichtige Tipps für deine Rufbereitschaft

Wenn du Rufbereitschaft leisten sollst, beachte folgende Tipps:

Dazu sei außerdem angemerkt, dass nicht jeder Mensch gleichermaßen für Rufbereitschaft geeignet ist. Sie ist schließlich nicht ohne Grund als „Sonderform der Arbeit“ definiert – wer Regelmäßigkeit und hohe Planbarkeit bevorzugt, für den kann der Abruf-Modus langfristig belastend sein.

Fazit: Rufbereitschaft bedeutet Freiheit unter Vorbehalt

Rufbereitschaft kann eine flexible Ergänzung zum normalen Arbeitsalltag sein — so lange die Regeln klar sind und deine Freizeit nicht zu stark eingeschränkt wird. Gerade in Berufen wie Pflege, IT oder Handwerk ist sie unverzichtbar, um im Notfall schnell handeln zu können. Achte auf deine Rechte, sichere dir eine faire Vergütung und sorge dafür, dass auch deine Erholungszeiten gewährleistet bleiben. Denn ständige Erreichbarkeit darf nicht zu Dauerstress führen. Das ist letztendlich auch Typsache, denn eine spezielle Arbeitsform wie Rufdienst ist nicht für alle Menschen die ideale Wahl.

Besonders wichtig: Lass dir die Rahmenbedingungen schriftlich bestätigen und schütze deine Gesundheit — dann kann Rufbereitschaft eine sinnvolle Bereicherung deines Berufslebens sein.

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.

FAQ – häufig gestellte Fragen

Wie wird die Rufbereitschaft bezahlt?

Die Vergütung für Rufbereitschaft ist meist pauschal geregelt. Du erhältst eine bestimmte Summe oder einen prozentualen Anteil deines Stundenlohns für die Zeit, in der du abrufbereit bist, ohne tatsächlich zu arbeiten. Wird während der Rufbereitschaft ein Einsatz nötig, wird diese Zeit zusätzlich als normale Arbeitszeit bezahlt. Im TVöD beträgt die Pauschale beispielsweise oft 12,5 Prozent des Stundenlohns, Einsätze werden voll vergütet.

Was ist der Unterschied zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaft?

Der wichtigste Unterschied liegt im Aufenthaltsort und der Freiheit während der Wartezeit: Bei der Rufbereitschaft darfst du dich an einem frei wählbaren Ort aufhalten, musst aber erreichbar und in angemessener Zeit einsatzbereit sein. Beim Bereitschaftsdienst musst du dich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten (zum Beispiel im Krankenhaus) und bist dort während der gesamten Zeit verpflichtet, bei Bedarf einzugreifen. Außerdem wird Bereitschaftsdienst voll als Arbeitszeit gewertet, Rufbereitschaft dagegen nur bei tatsächlichem Einsatz.

Wie viele Stunden Rufbereitschaft darf man machen?

Es gibt keine explizite gesetzliche Begrenzung der Stundenanzahl für Rufbereitschaft. Aber: Auch während der Rufbereitschaft gelten die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes, insbesondere zur maximalen Wochenarbeitszeit und den Ruhezeiten. Zusammen mit regulärer Arbeitszeit dürfen 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt nicht überschritten werden. Nach Einsätzen innerhalb der Rufbereitschaft müssen außerdem elf Stunden Ruhezeit eingehalten werden.

Kann der Arbeitgeber Rufbereitschaft verlangen?

Rufbereitschaft kann nicht einseitig angeordnet werden. Sie muss im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag (etwa TVöD) geregelt sein. Fehlt eine solche Regelung, kannst du die Ableistung von Rufbereitschaft ablehnen. Wichtig: Auch die Rahmenbedingungen wie Reaktionszeit, Vergütung und Erholungszeiten sollten klar vereinbart sein.

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