Caroline Stanski
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Du möchtest arbeiten, dich aber nicht langfristig binden? Dann ist das Prinzip der kurzfristigen Beschäftigung möglicherweise genau richtig für dich. Ob als Ferienjobber*in, während der Elternzeit oder in der Saisonarbeit: In diesem Artikel erfährst du, was eine kurzfristige Beschäftigung ausmacht, wie sie sich vom Minijob unterscheidet, wie sie besteuert wird und worauf du außerdem achten musst.
Eine kurzfristige Beschäftigung ist eine zeitlich begrenzte, also vorübergehende Arbeit. Dieses Modell wird beispielsweise dann gerne genutzt, wenn der Arbeitsbedarf nur für einen bestimmten Zeitraum besteht. Zum Beispiel in Branchen mit Saisonarbeit oder mit besonders viel Betrieb zu Stoßzeiten.
Die zeitliche Begrenzung ist dabei genau definiert: Eine kurzfristige Beschäftigung darf nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr dauern. Die Höhe deines Verdiensts spielt dabei keine Rolle – und das unterscheidet die kurzfristige Beschäftigung von anderen Modellen wie dem Minijob.
Wichtig: Übst du mehrere kurzfristige Jobs im Jahr aus, werden die Zeiträume zusammengerechnet. Überschreitest du die Drei-Monats- oder 70-Tage-Grenze, fällt die Tätigkeit nicht mehr unter die kurzfristige Beschäftigung und wird sozialversicherungspflichtig.
Eine kurzfristige Beschäftigung ist besonders interessant für Personen, die nur vorübergehend arbeiten wollen oder können, beispielsweise:
Außerdem können temporäre Jobs interessant sein für Menschen, die bereits in einem Hauptjob tätig sind: Wenn du in einem festen Job angestellt bist, kannst du mit einer kurzfristigen Beschäftigung zusätzliches Geld verdienen, ohne dass sich deine Sozialabgaben erhöhen. Zumindest theoretisch, denn in der Praxis hängt das von weiteren Details ab, allen voran von deinen Gesamteinkünften sowie der Art deiner Beschäftigungen.
In allen anderen Fällen sind die Sozialabgaben ganz klar der große Vorteil dieses Modells, wie wir im folgenden Abschnitt näher erläutern.
Auch bei Einkünften aus kurzfristigen Beschäftigungen stellt sich die Frage nach der Besteuerung. Es gilt: Anders als beim Minijob, bei dem der Arbeitgeber pauschale Abgaben übernimmt, wird das Einkommen aus einer kurzfristigen Beschäftigung ganz normal nach der Steuerklasse und Lohnsteuersatz des Arbeitnehmers besteuert.
Die Lohnsteuer wird bei kurzfristiger Beschäftigung in der Regel direkt vom Arbeitgeber abgeführt. Es handelt sich nämlich um eine steuerpflichtige Tätigkeit, die im Gegensatz zum Minijob nicht pauschal besteuert wird. Reichst du jedoch am Ende des Jahres eine Steuererklärung ein, kannst du möglicherweise zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückbekommen. Das hängt davon ab, wie hoch dein Einkommen insgesamt war.
Der große Vorteil der kurzfristigen Beschäftigung ist allerdings, dass keine Sozialversicherungsabgaben anfallen.
Wichtig ist allerdings, dass dies nur gilt, wenn die Beschäftigung tatsächlich kurzfristig bleibt und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Wie das definiert ist, erfährst du weiter unten in diesem Artikel.
Auch wenn eine kurzfristige Beschäftigung einige Vorteile bietet, gibt es einige Punkte, die du im Blick haben solltest, um Überraschungen zu vermeiden.
Noch einmal, weil es so wichtig ist: Eine kurzfristige Beschäftigung darf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr ausgeübt werden. Überschreitest du diese Grenze, gilt die Beschäftigung als regulär und wird sozialversicherungspflichtig. Denk außerdem daran, dass die Zeiträume aus mehreren kurzfristigen Jobs im Jahr zusammengerechnet werden.
Viele Arbeitgeber setzen bei kurzfristigen Beschäftigungen einen Rahmenvertrag auf. Dieser regelt, für welchen Zeitraum du beschäftigt bist und welche Aufgaben du in dieser Zeit übernimmst. Da die Beschäftigung nur vorübergehend ist, werden oft flexible Verträge abgeschlossen, die eine genaue zeitliche Planung ermöglichen.
Es ist von besonderer Bedeutung, dass deine kurzfristige Beschäftigung nicht als berufsmäßig eingestuft wird. Das heißt: Wenn du keine andere Haupteinnahmequelle hast und von der kurzfristigen Tätigkeit abhängig bist, kann es passieren, dass die Sozialversicherungspflicht greift. In diesem Fall würden dann Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig.
Deine Lohnsteuer hängt von der Steuerklasse, in der du gemeldet bist, ab. Besonders wichtig ist dies, wenn du bereits einen Hauptjob hast und die kurzfristige Beschäftigung als Nebentätigkeit ausführst. Dann kann es sein, dass deine Steuerlast unverhältnismäßig stark ansteigt.
Auch für kurzfristige Beschäftigungen gelten die allgemeinen Bestimmungen des Arbeitsrechts. Das bedeutet, dass dir als Arbeitnehmer*in bestimmte Rechte zustehen, wie zum Beispiel:
Passend dazu: Solltest du selbst kündigen wollen, findest du alle wichtigen Infos zum Thema im folgenden Video.
Die kurzfristige Beschäftigung ist flexibel und sozialversicherungsfrei – und genau das macht sie so beliebt. Dank ihrer Eigenschaften eignet sie sich für ganz verschiedene Lebenslagen, wobei Schüler*innen, Studierende, Eltern in Elternzeit und Saisonarbeiter*innen sich besonders stark angesprochen fühlen dürfen.
Aber: Auch wenn keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, musst du immer darauf achten, dass die Tätigkeit nicht als berufsmäßig eingestuft wird, da sonst Abgaben fällig werden. Außerdem: Durch die Besteuerung nach deinem persönlichen Lohnsteuersatz kann es sinnvoll sein, am Ende des Jahres eine Steuererklärung abzugeben, um eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückzubekommen.
Wenn du die Rahmenbedingungen beachtest und richtig planst, ist die kurzfristige Beschäftigung eine hervorragende Zuverdienstmöglichkeit.
Die Beschäftigung darf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr dauern. Sie darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden, um sozialversicherungsfrei zu bleiben.
Es gibt keine Verdienstgrenze. Wichtig ist nur die Anzahl deiner Arbeitstage, die Höhe deiner Einkünfte dagegen nicht.
Der Verdienst wird nach deinem persönlichen Lohnsteuersatz besteuert; entscheidend sind also deine Steuerklasse und die Höhe deiner Einkünfte. Die Lohnsteuer wird direkt vom Arbeitgeber abgeführt.
Es fallen keine Sozialversicherungsabgaben an, sondern nur die reguläre Lohnsteuer.
Die Arbeitszeit richtet sich nach den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften, also maximal zehn Stunden pro Tag mit vorgeschriebenen Pausen.
Es gibt keine Einkommensobergrenze. Entscheidend ist alleine die zeitliche Begrenzung auf 70 Arbeitstage oder drei Monate pro Jahr.
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung werden keine Sozialversicherungsbeiträge fällig, weder von Arbeitnehmer*in noch vom Arbeitgeber.
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, allen voran von der Dauer. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung fallen keine Sozialversicherungsabgaben an, während ein Minijob langfristiger und mit pauschalen, wenn auch geringen, Abgaben verbunden ist.
Die Lohnsteuer wird nach deiner persönlichen Steuerklasse berechnet. Es gibt keine Sonderregelungen spezifisch für temporäre Beschäftigungen.
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