Jasmin Dahler
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Bist du kurz nach deinem Jobwechsel in der Probezeit gekündigt worden? Keine Panik, du bist nicht allein! Im Laufe der Karriere endet für viele Menschen eine Probezeit mal früher als gedacht – ob von Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite. In diesem Artikel möchten wir dir einige Tipps und Hilfestellung geben, wie du nach einer Kündigung in der Probezeit wieder auf die Beine kommst und erfolgreich deinen nächsten Karriereschritt planst.
Eine Kündigung in der Probezeit ist meist schnell und unkompliziert möglich – sowohl für dich als Arbeitnehmer*in als auch für deinen Arbeitgeber. Hier erfährst du, was du bei einer Kündigung in der Probezeit beachten musst und welche Fristen, Rechte und Pflichten dabei eine Rolle spielen.
Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde von einer künstlichen Intelligenz geschrieben und von menschlichen Redakteur*innen geprüft und nachbearbeitet.
Die Probezeit soll Arbeitnehmer*innen und Arbeitgebern die Möglichkeit bieten, sich gegenseitig kennenzulernen und herauszufinden, ob eine langfristige Zusammenarbeit möglich ist. Es kann daher durchaus vorkommen, dass dein Beschäftigungsverhältnis noch während der Probezeit beendet wird.
Eine Probezeit darf maximal sechs Monate andauern und ist nur dann rechtsverbindlich, wenn sie auch im Arbeitsvertrag steht. Eine Probezeit ist jedoch keine Pflicht.
Die Kündigungsfrist in der Probezeit liegt in der Regel bei zwei Wochen. Es ist jedoch möglich, dass dein Arbeitsvertrag oder der Tarifvertrag eine andere Regelung vorsieht. Diese Frist gilt sowohl für den Arbeitgeber als auch für dich als Arbeitnehmer*in.
Nach der Zustellung der Kündigung beginnen die zwei Wochen unmittelbar. Sollte die Kündigung erst am Ende der Probezeit erfolgen, gilt dieselbe Frist. Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber können sich jedoch auch auf einen Aufhebungsvertrag einigen, um die Kündigungsfrist in der Probezeit zu umgehen.
In rechtlicher Hinsicht gelten während der Probezeit besondere Regelungen für Kündigungen. Während dieser Zeit ist es sowohl für Arbeitnehmer*innen als auch für den Arbeitgeber einfacher, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass er das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen kann.
Anders sieht das hingegen bei einer fristlosen Kündigung aus. Eine fristlose Kündigung ist in der Probezeit – ebenso wie bei „normalen“ Kündigungen - nur bei schwerwiegenden Gründen möglich. Schwerwiegende Gründe liegen dann vor, wenn eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist – etwa aufgrund von groben Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder Vertrauensbruch.
Aus der Sicht des Arbeitgebers ist es in den meisten Fällen ratsam, vor der fristlosen Kündigung zunächst eine Abmahnung auszusprechen. Das gilt auch in der Probezeit.
Mögliches Expertenzitat: „Die Kündigung in der Probezeit ist auch eine Chance für Arbeitnehmer*innen. Es kommt vor, dass Jobs sich nach der Bewerbungsphase anders darstellen als im Vorfeld gedacht. Wenn die Realität zu weit von den eigenen Vorstellungen abweicht, muss niemand länger in einem unpassenden Unternehmen oder Job bleiben und darf durchaus die Möglichkeit ergreifen, sich schnell neu zu orientieren.“
Wenn du in der Probezeit krankheitsbedingt ausfällst, muss das kein Problem sein. Als Arbeitnehmer*in solltest du dich ordnungsgemäß krankmelden, dir vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen lassen und dich darauf konzentrieren, gesund zu werden.
Bist du allerdings über einen längeren Zeitraum aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig, kann es passieren, dass deine Probezeit entsprechend verlängert oder du sogar während der Krankheit in der Probezeit gekündigt wirst. Während der Probezeit gelten erleichterte Kündigungsbedingungen, und dein Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du krank bist oder nicht. Es besteht kein Kündigungsschutz während deiner Krankheit.
Ausnahmen gelten für Schwangere und Schwerbehinderte: Schwangere genießen einen besonderen Kündigungsschutz, der ab dem Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung gilt. Eine Kündigung ist in dieser Zeit grundsätzlich unzulässig, auch in der Probezeit. Bei Schwerbehinderten muss der Arbeitgeber zusätzlich die Zustimmung des Integrationsamtes für eine Kündigung einholen.
Mögliches Expertenzitat: "Wichtig zu wissen: In der Probezeit kannst du ohne Angabe von Gründen gekündigt werden – es bestehen aber besondere Schutzrechte für Schwangere und Schwerbehinderte."
Egal ob du überraschend gekündigt wurdest oder selbst die Entscheidung getroffen hast – es kann schwierig sein, nach einer frühzeitig beendeten Probezeit wieder auf die Beine zu komme. Unsere Tipps helfen dir dabei, diese Herausforderung zu meistern und positiv in die Zukunft zu blicken.
Außenstehende können dir aber nicht nur emotionale Unterstützung bieten, sondern auch wertvolle Kontakte vermitteln oder dir bei der Suche nach neuen Jobmöglichkeiten helfen.
Nutze die Zeit nach der Kündigung auch, um deine Fähigkeiten weiterzuentwickeln und neue Qualifikationen zu erwerben. Es gibt viele Möglichkeiten zur Weiterbildung, sei es durch Online-Kurse, Workshops oder Seminare. Indem du deine beruflichen Fähigkeiten stärkst und aktualisierst, kannst du deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern und dich von anderen Bewerber*innen abheben.
Eine Kündigung in der Probezeit kann auch eine Chance sein, dich beruflich neu zu erfinden. Sei offen für neue Möglichkeiten und nutz den Dämpfer, um auch andere Karrierepläne in Betracht zu ziehen. Informier dich über verschiedene Berufsfelder und schau dir Jobangebote an, die zu deinen Fähigkeiten und Interessen passen. Ein Jobwechsel kann die Tür zu neuen Möglichkeiten öffnen.
Wie immer zu Beginn der Jobsuche, solltest du auch nach einer Kündigung in der Probezeit deinen Lebenslauf auf den neuesten Stand bringen. Aktualisiere deine beruflichen Erfahrungen und Fähigkeiten und betone deine Stärken. Achte darauf, dass dein Lebenslauf übersichtlich gestaltet ist und sich von anderen abhebt.
Du bist übrigens nicht dazu verpflichtet, die kurze Anstellung und somit auch die Kündigung während der Probezeit in deinem Lebenslauf zu erwähnen. Eine zeitliche Lücke im Lebenslauf kann aber natürlich zu Fragen vonseiten der Personalverantwortlichen führen. Es kann also sinnvoll sein, die Kündigung zu erwähnen. Am besten legst du dir für das nächste Vorstellungsgespräch eine gute Erklärung zurecht und erklärst kurz und prägnant, wie es zur Kündigung kam. Heb dabei vor allem deine Motivation für den neuen Job hervor und zeig dem potenziellen Arbeitgeber, dass du aus der Erfahrung gelernt hast und bereit bist, neue Herausforderungen anzunehmen.
Eine Kündigung kann ein Moment der Selbsterkenntnis und des persönlichen Wachstums sein. Nimm dir Zeit, um über deine beruflichen Ziele, Werte und Vorlieben nachzudenken. Reflektier über deine bisherigen Erfahrungen und betrachte die Kündigung während der Probezeit als Chance für eine Neuausrichtung deiner Karriere. Wichtig ist vor allem, positiv zu bleiben und fest daran zu glauben, dass sich neue Möglichkeiten ergeben werden.
Unser Rat: Eine Kündigung in der Probezeit ist kein Zeichen von persönlichem Versagen, sondern ein Teil des beruflichen Lebens. Sie kann eine wichtige Lektion sein, aus der du stärker hervorgehst. Verlier nicht den Mut, sondern bleib zuversichtlich und nimm deine Karriere wieder selbst in die Hand.
Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.
Dein Arbeitgeber oder du selbst können das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen beenden.
Die Kündigungsfrist von 14 Tagen beginnt ab dem Tag, an dem die Kündigung zugeht, und endet genau zwei Wochen später.
Ja, der Arbeitgeber kann in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
Nein, auch in der Probezeit musst du die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen einhalten.
Eine Kündigung in der Probezeit ist unwirksam, wenn sie gegen besonderen Kündigungsschutz für Schwangere oder Schwerbehinderte verstößt oder andere gesetzliche Vorgaben missachtet.
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